Außenversicherung - Definition und Erklärung
Im Rahmen einer Außenversicherung ist Dein Hausrat auch versichert, wenn Du ihn auf Reisen mit dir führst. Dein Hausrat ist so zum Beispiel auch bei einem Einbruch in dein Hotelzimmer oder einem Brand in deinem Ferienhaus geschützt.
Voraussetzung für eine Entschädigung durch die Außenversicherung ist, dass sich der Hausrat höchstens drei Monate lang nicht in deinem Haushalt befindet und er entweder dir gehört oder jemandem, der mit Dir in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Die Höhe der Entschädigung ist bei den meisten Versicherern auf zehn Prozent der Versicherungssumme und maximal 10.000 Euro begrenzt