Gefahrenerhöhung - Definition und Erklärung
Wenn sich nach Abschluss eines Versicherungsvertrages Veränderungen am versicherten Gegenstand oder Objekt ergeben, so dass der Eintritt des Versicherungs-oder Leistungsfalles wahrscheinlicher oder der potenzielle Schaden größer wird, muss dies der Gesellschaft mitgeteilt werden.
Beispiel KFZ Versicherung
Sie teilen am Anfang des Jahres Ihrer KFZ Versicherung eine jährlich Laufleistung von 9.000 km mit. Sie bemerken aber bereits im August, dass dies nicht ausreichen wird. Sie sind nun verpflichtet dies dem Versicherer anzuzeigen.
Beispiel Wohngebäudeversicherung
Sie bauen sich ein neues Carport aus Holz und befestigen dies an einer Hauswand. Hier muss zunächst das Thema Unterversicherung geprüft werden aber auch diese Gefahrenerhöhung (Holzcarport) gemeldet werden.
Die Gefahrerhöhung ist in § 23 VVG geregelt. Demnach darf der Versicherungsnehmer nach Abgabe seiner Vertragserklärung keine Gefahrerhöhung vornehmen. Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne Einwilligung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen hat oder dass eine Gefahrerhöhung unabhängig von seinem Willen eingetreten ist, muss er dies dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
Fazit
Melden Sie uns lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. wir prüfen den Sachverhalt und melden es dem Versicherer weiter.