LAUMER Versicherungsmakler
Billigungsklausel

Billigungsklausel - Definition und Erklärung

Die Billigungsklausel besagt, dass der Versicherungsschein vom Antrag abweichen darf, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • deutliche Kenntlichmachung der Abweichung im Versicherungsschein (farblich oder mit einer speziellen Kennzeichnung)
  • Information und Aufklärung über die eingeräumte besondere Widerspruchsfrist

Wann passiert dies, warum passiert dies?

  • Es können sich eventuell kleine Beitragsdifferenzen ergeben durch unterschiedliche Berechnungssoftwaren des Ver­sicherungs­maklers und der Gesellschaft.
  • Der Beginn muss um einen Monat verlegt werden, da die Bearbeitung zu lange gedauert hat.
  • Es kommt zu einer Rückfrage, diese wird kurzfristig geklärt. auch das vermerkt die Gesellschaft im Versicherungsschein

Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheines von seinem Widerspruchsrecht (in schriftlicher Form) gebrauch machen.

Kommt das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men nicht der Kenntlichmachung von Abweichungen nach oder unterlässt es die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Widerspruchsfrist, so gilt der beantragte Versicherungsschutz als vereinbart, siehe auch § 5 VVG.

Fazit
Für eine schnelle und reibungslose Abwicklung wird die Billigungsklausel eingesetzt. Sie dient der Gesellschaft als unbürokratische Information, der Versicherungsnehmer bekommt die Police schneller, wird ausführlich informiert und kann im Bedarfsfall widersprechen.

Stand 2017