LAUMER Versicherungsmakler
Schadenminderungspflicht

Schadenminderungspflicht - Definition und Erklärung

 

Bei jedem Schaden ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, so zu handeln, als wenn er für den angefallenen Schaden nicht versichert wäre und alle Kosten von Ihm zu tragen sind. Das gilt für einen bereits geschehenen Schaden, sowie für einen Schaden der noch bevorsteht. Eine zeitliche Einschränkung dieser Verpflichtung (Obliegenheit) gibt es solange der Schaden verhindert oder gemindert werden kann nicht. Das gilt auch dann, wenn schon eine Schadenregulierung durch den Versicherer erfolgte.

Weiterhin besteht für den Versicherungsnehmer die Pflicht, sich vom Versicherer Weisungen zur Schadensminimierung und Verhinderung von Folgeschäden einzuholen. Diesen Weisungen sind im zumutbaren Rahmen zu befolgen.

Hat der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gegen die Schaden Abwendungs- und Minderungspflicht verstoßen, so wird nur der Schadenanteil reguliert, der entstanden wäre, wenn der Versicherungsnehmer sich gemäß diesen Obliegenheiten verhalten hätte.

Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Schaden Abwendungs- u. Minderungspflicht, verliert der Versicherungsnehmer unter Umständen den gesamten Regulierungsanspruch.

Fazit: Melde einen Schaden unverzüglich und triff umgehend alle Maßnahmen, die erforderlich sind den Schaden zu Minimieren.
Beispiel:
Das Dach wurde durch einen Sturm abgedeckt. Rufe sofort einen Dachdecker um das Dach notdürftig zu schließen. Mache dies wissentlich nicht ("das Dach müsste ohnehin mal renoviert werden") und es regnet die ganze Nacht in das Dachgeschoss, kann der Versicherer im Anschluss die Leistungen kürzen oder gar verweigern.