Versicherung - Definition und Erklärung Wertsachen
Wertsachen gemäß den Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen sind u. a.:
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden für Wertsachen max. 20 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall entschädigt.
Weiterhin ist eine Entschädigung je Versicherungsfall für nachfolgend genannte Wertsachen begrenzt auf:
…wenn sich diese außerhalb verschlossener VdS anerkannter Wertschutzschränke (Tresore) befinden, die mindestens 200 kg wiegen oder nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
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Stand 2016