LAUMER Versicherungsmakler
Riester Rente

Die Riester Rente - soll ich oder soll ich nicht?

 Als die Riester Rente 2002 eingeführt wurde, sollte damit die Senkung des zukünftigen Rentenniveaus durch die Rentenreform 2000/2001 ausgeglichen werden. Die staatlich geförderte Riesterversorgung gleicht somit nur die neu entstandene Rentenlücke aus, nicht mehr und nicht weniger.

Sie ist eigentlich ein dringend notwendiger Baustein der Alters­vorsorge und sollte von wirklich jedem gemacht werden.

 

Welche Zulagen werden gefördert?

  • Zulage für Erwachsene 175 EUR pro Jahr (154 EUR bis 2017)
  • Zulage für jedes Kind 300 EUR pro Jahr (185 EUR pro Jahr bei Geburt vor 2008) 
  • Zulage für Berufseinsteiger (bis zum 25. Lebensjahr) einmalig 200 EUR

Zusätzlich sind Steuererstattungen über den Sonderausgabenabzug möglich (vor allem für Gutverdiener interessant).

 

Wer ist Zulagenberechtigt?

Unmittelbar zulagenberechtigte Per­sonen sind (Kurzfassung):

  • Pflichtversicherte Arbeitnehmer
  • Rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • Beamte, Richter, Soldaten

Mittelbar zulagenberechtigte Per­sonen sind (Kurzfassung):

  • Ehegatten die nicht selbst zulagenberechtigt sind (z. B. Selbständige)

Wer ist nicht Zulagenberechtigt?

  • Selbständiger, Freiberufler, Gewerbetreibende sofern sie nicht über einen Ehegatten mittelbar berechtigt sind

 

Wie berechne ich meinen Beitrag?

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen 4% des Brutto Vorjahreseinkommens, max. 2.100 EUR jährlich eingezahlt werden.

Beispiel mit vereinfachter Darstellung und folgenden Vorgaben

Monatliches Bruttoeinkommen 2.750 EUR, Weihnachts-und Urlaubsgeld je 1.000 EUR

Jahresbruttoeinkommen 12 x 2.750 = 33.000 EUR

+ Weihnachtsgeld 1.000 EUR

+ Urlaubsgeld 1.000 EUR

= Gesamtbruttojahreseinkommen 35.000 EUR

35.000 EUR x 4% = 1.400 EUR abzüglich 175 EUR Grundzulage* = 1.246 EUR / 12 Monate = 102,08 EUR Monatsbeitrag

*Optional natürlich noch abzüglich eventueller Kinderzulagen

Der monatlich förderfähige Höchstbeitrag beträgt übrigens 162,17 EUR

 

Wesentliche Merkmale der Riester Rente gibt es?

  • Es können keine Beiträge verloren gehen - Beitragsgarantie
  • Das Vertragsguthaben ist insolvenzsicher
  • Die Rentenzahlung ist lebenslang.
  • 30% des Guthabens sind zu Rentenbeginn kapitalisierbar. Du kannst zu Rentenbeginn 30 % deines Guthabens förderunschädlich herausnehmen. D.h. von z.B. 100.000 Euro kannst du auch sofort 30.000 Euro entnehmen, ohne dass du die erhaltene Förderung oder Steuervorteile zurückzahlen musst. Möchtest Du im Alter komplett an die restlichen 70.000 Euro, so musst Du dafür Deine erhaltenen Zulagen sowie Steuervorteile rücküberweisen. Wohl kein gutes Geschäft. Riester ist somit vor allem als Baustein zu einer zusätzlichen monatlichen Rente gedacht.
  • Der frühester Rentenbeginn ist je nach Beginn des Vertrages das 60. bzw. 62. Lebensjahr (je nach Vertragsabschluss)
  • Es gilt die nachgelagerte Besteuerung

Die Riester Rente steht immer wieder in der Kritik. Gerade zu Wahlzeiten werden aus verschiedenen parteipolitischen Erwägungen gezielte zum Teil Falschmeldungen verbreitet. Auch äußern sich immer mal wieder sogenannte Verbraucherschützer zum Thema, die Riester Rente sei teuer und rechnet sich nicht, Alternativen werden aber keine aufgezeigt.

Es ist anzumerken, ja die Verwaltung ist etwas kostenintensiver als ein Sparbuch. Aber selbst nach Abzug der Kosten überwiegt der immense Vorteil der Zulagen und Steuervorteile. Keine andere Anlagemöglichkeit bietet solche Förderungen.

Es bleibt festzuhalten, die Riester Rente ist wichtig und sollte in jedem Gespräch zum Thema Alters­vorsorge einbezogen werden.

 

Bei diesen wichtigen Punkten hilft Ihnen Ihr Ver­sicherungs­makler:

  • Empfehlung der richtigen Gesellschaft und des passenden Tarifes
  • Die Ermittlung des richtigen Beitrages
  • Zulagenbogen korrekt ausfüllen und Zulagen beantragen
  • Laufende Anpassung bei z. B. Gehaltserhöhungen
  • Kindernachmeldung für die Zulagenerstattung uvm.

Stand 06-2017