Grobe Fahrlässigkeit – ein Begriff des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts.
Die grob fahrlässige Handlung wird demjenigen zugeschrieben, der sehr einfache und nahe liegende Erwägungen außer Acht lässt, die einen Schaden verhindert hätten.
Grobe Fahrlässigkeit ist nach der Rechtssprechung eine "besonders schwere Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt". Es kommt nicht darauf an, ob derjenige, welcher grobfahrlässig handelt, sich dessen bewusst ist, sondern darauf, ob objektiv ein solcher Verstoß gegen die erforderliche Sorgfalt vorliegt.
Beispiele
In vielen Versicherungssparten ist der Versicherer berechtigt Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, auszuschließen bzw. die Leistung je nach Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers zu kürzen. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde in 2008 das "Alles oder Nichts-Prinzip" aufgehoben. Vorher konnten die Versicherer bei grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz völlig versagen.
Wir bieten daherb nur noch Tarife an, in welchen die Versicherer die grobe Fahrlässigkeit mitversichern. Eine Einschränkung der Leistung bei grober Fahrlässigkeit ist z.B. in den Sparten Hausrat-, Wohngebäude und KFZ-Versicherung möglich.
Fazit
Im Klartext heißt dieses: grobfahrlässig handelt, wer nicht bedenkt, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste bzw. wer die erforderliche Sorgfalt gröblich, in hohem Grade, außer Acht lässt.
Stand 2017