LAUMER Versicherungsmakler
Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit - Definition und Erklärung

Grobe Fahrlässigkeit – ein Begriff des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts.
Die grob fahrlässige Handlung wird demjenigen zugeschrieben, der sehr einfache und nahe liegende Erwägungen außer Acht lässt, die einen Schaden verhindert hätten.
Grobe Fahrlässigkeit ist nach der Rechtssprechung eine "besonders schwere Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt". Es kommt nicht darauf an, ob derjenige, welcher grobfahrlässig handelt, sich dessen bewusst ist, sondern darauf, ob objektiv ein solcher Verstoß gegen die erforderliche Sorgfalt vorliegt.

Beispiele

  • Fenster im Erdgeschoss ist in Kippstellung und Sie verlassen die Wohnung / Haus (Risiko Einbruch)
  • Spülmaschine / Waschmaschine läuft, Sie verlassen die Wohnung / Haus (Risiko Wasserschaden)
  • Nachtkerze steht am Fenster und Sie schlafen ein (Risiko Feuer)

In vielen Versicherungssparten ist der Versicherer berechtigt Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, auszuschließen bzw. die Leistung je nach Schwe­re des Verschuldens des Versicherungsnehmers zu kürzen. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde in 2008 das "Alles oder Nichts-Prinzip" aufgehoben. Vorher konnten die Versicherer bei grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz völlig versagen.

Wir bieten daherb nur noch Tarife an, in welchen die Versicherer die grobe Fahrlässigkeit mitver­sichern. Eine Einschränkung der Leistung bei grober Fahrlässigkeit ist z.B. in den Sparten Hausrat-, Wohngebäude und KFZ-Versicherung möglich.

Fazit
Im Klartext heißt dieses: grobfahrlässig handelt, wer nicht bedenkt, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste bzw. wer die erforderliche Sorgfalt gröblich, in hohem Grade, außer Acht lässt.

Stand 2017